Neue Gemeindeordnung - Jugendvorstoss und Vorstoss von Ausländerinnen und Ausländern

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Die neue Gemeindeverordnung der Stadt Winterthur will den Kreis der Menschen, die an der Politik partizipieren, öffnen. Mit dem Instrument des Vorstosses haben die Ausländerinnen und Ausländer und die Jugend die Möglichkeit, beim Stadtrat vorstelllig zu werden.

Jugendparlament im Gemeinderatssaal, um 2000, winbib
Jugendparlament im Gemeinderatssaal, um 2000, winbib

In der Stadt Winterthur leben 116'404 Menschen (Stichtag 31.08.2021). Nicht alle können abstimmen und wählen: nur diejenigen Menschen ab 18 Jahren, und davon nur diejenigen mit einem Schweizer Pass.

Die neue Gemeindeordnung schafft nun die Möglichkeit, diesen Kreis der Leute, die sich politisch engagieren, zu vergrössern.

Ausländervorstoss

24.8% der Winterthurer Bevölkerung hat keinen Schweizer Pass und ist somit von den Wahlen und Abstimmungen ausgeschlossen. Sie können nicht mitbestimmen. Seit 2003 gibt es einen Migrationsbeirat der Stadt Winterthur, wo sie ihre Anliegen einbringen können. Der Migrationsbeirat wird alle vier Jahre gewählt und ist ein beratendes Gremium für die Stadtverwaltung und den Stadtrat zu Themen der Migration. Der Migrationsbeirat hat die Idee des Vorstosses für Ausländerinnen und Ausländer eingebracht.

Für einen Vorstoss müssen mindestens 100 volljährige Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens zwei Jahren in der Schweiz wohnen, sich an einer Versammlung treffen. Gemeinsam schreiben sie den Text und unterschreiben mit Namen, Adresse und Geburtsdatum. Der Vorstoss kommt dann ins Stadtparlament. Falls sich genügend Stadtparlamentarierinnen und Stadtparlamentarier finden, die sich für die Sache einsetzen, geht der Vorstoss weiter zum Stadtrat. Dieser beschliesst, ob der Vorstoss umgesetzt wird oder nicht. Auf alle Fälle muss er einen Bericht schreiben.

Die Idee ist für den Kanton Zürich neu, in Bern und Burgdorf gibt es den Vorstoss für Ausländerinnen und Ausländer bereits. In den beiden Städten gab es nicht viele Vorstösse, mal schauen, was in Winterthur geschieht!

Jugendvorstoss

Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren haben bis jetzt die Möglichkeit, sich im Jugendparlament Winterthur zu engagieren und so ihre Anliegen in die Politik einzubringen. Neu können sie auch einen Jugendvorstoss machen: 50 Jugendliche können einen Jugendvorstoss einreichen. Dieser Vorstoss wird im Stadtparlament behandelt und falls er auf Interesse stösst, an den Stadtrat weitergeleitet. Der Jugendvorstoss muss an einer Versammlung beschlossen und unterschrieben werden.

Auch dieses politische Instrument, der Jugendvorstoss, ist nicht neu: in Uster, St. Gallen, Bern, Thun und Burgdorf stiess er bis jetzt auf wenig Interesse. In St.Gallen wurde z.B. im Jahre 2009 ein Jugendvorstoss bezüglich getrennter Abfallentsorgung in Abfallkübeln eingereicht, der Migrantenvorstoss in St.Gallen verlangte Nachhilfe anstatt Hausaufgaben.