Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG)

Teilen

Am 15. Mai ist die Stimmbevölkerung des Kanton Zürichs gefordert, über das Kantonale Bürgerrechtsgesetz abzustimmen.

Gleiche Einbürgerungspraxis für alle im Kanton Zürich
Gleiche Einbürgerungspraxis für alle im Kanton Zürich

Es geht um den Erwerb des Bürgerrechts durch Einbürgerung. Das Bürgerrecht spielt eine zentrale Rolle in der Zivilgesellschaft. In anderen Ländern nennt man es Staatsbürgerschaft. Mit dem Bürgerecht erwirbt man den Schweizer Pass, erhält Rechte und muss aber auch Pflichten erfüllen, beispielsweise gilt für Männer die Militärdienstpflicht. Schweizer Bürgerinnen und Bürger besitzen das Stimm- und Wahlrecht. Wer mindestens 18 Jahre alt ist, darf abstimmen und wählen und auch selbst gewählt werden. Beachtet auch unseren nächsten Blogbeitrag, denn über das Mindestalter beim aktiven Wahlrecht wird ebenso am 15. Mai abgestimmt. Die Schweiz kennt den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch väterliche oder mütterliche Abstammung. Dies gilt ungeachtet des Geburtsortes.

Das Schweizer Bürgerrecht kann zudem durch Einbürgerung, das heisst durch einen behördlichen Beschluss erworben werden. Die kantonale Behörde des Wohnorts ist bei Gesuchen um ordentliche Einbürgerung die erste Stufe des Prüfungsverfahrens. Der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch Einbürgerung gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Die Gesuchsteller:innen müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Der Nachweis von Deutschkenntnissen, Grundkenntnissen zu Staat und Gesellschaft, die Teilnahme am sozialen Leben und kulturellen Leben, die Anerkennung der Werte der Bundesverfassung sowie Erwerbstätigkeit oder in Ausbildung zählen zu den insgesamt 16 Prüfschritten auf den drei staatlichen Ebenen. Gemeinde, Kanton und Bund prüfen die Gesuche nach klaren Regeln. Vor allem der Bund bestimmt die Voraussetzungen. Seit 2018 wurden diese gesamthaft verschärft. Der Besitz der Niederlassungsbewilligung C ist seither eine Voraussetzung. Aufgabe des Kantons ist es, seinen Spielraum zu nutzen und eine gerechte und zugewandte Entscheidungspraxis zu verankern.

Das neue Gesetz führt bewährte Regeln der Zürcher Einwanderungspraxis weiter und vereinheitlicht die Behandlung der Einbürgerungsgesuche im gesamten Kanton. Rund ein Viertel aller Einbürgerungen in der Schweiz erfolgen im Kanton Zürich. So wurden 2020 im Kanton Zürich 6’965 Personen im ordentlichen Verfahren eingebürgert. Dem Ziel eines schweizweit vergleichbaren und damit gerechten Einbürgerungsverfahren kommt der Kanton Zürich mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz deutlich näher. Die Chancen auf eine Einbürgerung dürfen nicht vom Wohnort abhängen. Klar messbare Kriterien wie Testergebnisse und Registereinträge stehen für eine objektive und nachvollziehbare Überprüfung. Gebühren für unter 25-Jährige werden halbiert, für unter 20-Jährige ganz erlassen. Wartefristen für straffällige Jugendliche hingegen verschärfen sich. Die angestrebte digitale Abwicklung des Antragsverfahrens würde für Transparenz und Entlastung der Verwaltungen sorgen.

Der Kantonsrat hat am 15. November 2021 dem Kantonalen Bürgerrechtsgesetz mit 126 zu 47 Stimmen zugestimmt.

 JA: Um der grossen Bedeutung des Bürgerrechts für den Einzelnen und auch für die Gesellschaft Rechnung zu tragen, braucht es im Kanton Zürich ein entsprechendes Bürgerrechtsgesetz. Als direkte Demokratie ist die Schweiz darauf angewiesen, dass sich die hier lebenden Menschen mit dem gesellschaftlichen und politischen Leben identifizieren, sich einbringen, dafür streiten und eintreten. Einbürgerung bedeutet auch Anerkennung, heisst Willkommen und bereitet den Weg für wirtschaftliche, politische, soziale Integration.

NEIN:Das neue Gesetz lässt einen erhöhten Mindestaufenthalt und die Forderung nach besseren Deutschkenntnissen vermissen. Das höchste Gut der politischen Mitbestimmung wird leichtfertig vergeben. Nur wer einen mehrjährigen, erfolgreichen Integrationsprozess nachweisen kann, darf eingebürgert werden. Minimalanforderungen garantieren keine tatsächliche Identifizierung mit der Schweiz. Ganz im Gegenteil: Maximalanforderungen entsprechen dem hohen Wert des Schweizer Bürgerrechtserwerbs.

Foto: Nadia Pettannice