Was ist die Gemeindeordnung?
Am 26. September wird in Winterthur über die neue Gemeindeordnung abgestimmt. Es handelt sich dabei um die Verfassung der Stadt.
Die Schweiz hat seit 1848 eine föderalistische Staatsstruktur. Das heisst, dass die politische Macht auf drei Ebenen aufgeteilt wird: Bund, Kantone und Gemeinden. Die Zuständigkeiten und Kompetenzen der jeweiligen Ebene werden durch Gesetze und Verfassungen geregelt.
Eine Gemeinde ist die kleinste politische Einheit innerhalb eines Kantons. Im Kanton Zürich gibt es 162 solcher politischen Gemeinden und eine davon ist die Stadt Winterthur. Die Gemeindeordnung ist die Verfassung der Stadt Winterthur und damit ein Dokument von zentraler Bedeutung. In der Verfassung wird geregelt, wie die Stadt politisch organisiert ist und wie die verschiedenen Zuständigkeiten und Kompetenzen verteilt sind. So ist beispielsweise in der Gemeindeordnung festgeschrieben, wie viele Stadtkreise es gibt, wie die Volksschule organisiert ist, wie die Wahlen funktionieren, welche Aufgaben und Kompetenzen der Stadt- und Gemeinderat hat, welche demokratischen Mittel wann und wie ergriffen werden können und noch viele weitere wichtige Punkte.
Weshalb muss die aktuelle Gemeindeordnung neu gemacht werden?
Seit 2018 ist ein neues kantonales Gemeindegesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz gibt neue Spielregeln vor, an welche sich alle 162 Gemeinden im Kanton Zürich halten müssen. Sie haben bis 2022 Zeit ihre Gemeindeordnungen anzupassen. Da bei der Gemeindeordnung von Winterthur sehr viele Änderungen nötig werden, hat der Stadtrat beschlossen, sie gleich ganz zu überarbeiten – d.h. eine Totalrevision zu machen. Das ist auch nötig, denn die aktuelle Fassung geht auf das Jahr 1989 zurück und ist in vielen Punkten veraltet. Auch geht die aktuelle Verfassung in einigen Bereichen zu sehr ins Detail.
Was sind die wichtigsten Änderungen in der Gemeindeordnung?
Der Entwurf sieht vor, dass der Stadtrat und der Grosse Gemeinderat künftig mehr finanzielle Kompetenzen haben. So darf der Grosse Gemeinderat künftig Kredite von bis zu 8 Millionen Franken sprechen, ohne dass das Volk abstimmen muss. Heute sind es 5 Millionen Franken. Auch der Stadtrat darf mehr Geld ausgeben, ohne einen Antrag an den Grossen Gemeinderat stellen zu müssen.
Umstritten und eine grosse Veränderung ist die geplante Abschaffung der vier Kreisschulpflegen, die durch eine ganz neue und viel schlankere Struktur ersetzt werden sollen. Da dieses Thema sehr wichtig ist, wird es dazu noch einen eigenen Blogartikel geben. Ebenfalls einen eigenen Artikel bekommt der nächste Punkt: Künftig sollen Jugendliche und Ausländer:innen politische Vorstösse in den Gemeinderat einreichen können, wenn sie genügend Stimmen haben. Damit werden die politischen Rechte von Jugendlichen und Ausländer:innen in der Stadt Winterthur gestärkt.
Bild: Gemeinderat im Rathaussaal um 1974
Foto: winbib